Taxiversicherung Taxiversicherung Taxiversicherung Taxiversicherung Taxiversicherung Taxiversicherung Taxiversicherung Sie suchen eine günstige Taxiversicherung für Ihren Taxibetrieb? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Taxiversicherung aus. Sie können mich auch anrufen:
Telefon 0371 4021997
Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Taxiversicherungen anbieten.


Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Taxiversicherung unterbreiten

zum Onlineformular
Taxiversicherung

 

Ab 3 Konzessionen Taxi/Mietwagen benötige ich die Schadensquote der letzten 3 Jahre von Ihrer jetzigen Versicherung


Hinweise zur Taxiversicherung

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • Mit einem Pkw (WKZ112) erfahrene Schadenfreiheitsklasse kann bei der Taxiversicherung nicht berücksichtigt werden.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Taxiversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Taxiversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Taxiversicherung beträgt 14 Tage nach erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Taxiversicherung - Haftpflicht:

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 8 Mio. Euro für Personenschäden.

Taxiversicherung - Teilkasko

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Zusammenstoß mit Haarwild

  • Glasbruch

Taxiversicherung - Vollkasko

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich

  • Unfall

  • mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zahlweise der Taxiversicherung

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis

Rechtzeitige Zahlung:

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren


 

Startseite