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Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung. Bitte denken Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs daran, dass Sie auch nach Fahrzeugveräußerung für den Versicherungsbeitrag im laufenden Versicherungsjahr haften, solange das Fahrzeug nicht um- oder abgemeldet ist. Melden Sie deshalb den Verkauf eines Kfz bitte unverzüglich der Versicherung und der Zulassungsstelle. Der Versicherungsmakler ist
an keine Gesellschaft gebunden. Im Auftrag des Kunden sucht er aus einem Pool
an Versicherern nach dem besten Angebot und empfiehlt dem Kunden den Abschluss
mit einer bestimmten Gesellschaft. Da die Angebote für verschiedene Versicherungen
unterschiedlich sind, kann es sein, dass ein Kunde die private Quadversicherung
beim Versicherer A, die Taxiversicherung für sein Taxi beim Versicherer B
und die Privathaftpflichtversicherung beim Versicherer C abschließt. Damit
optimiert der Kunde seine Prämien und Deckungen und hat dennoch eine Anlaufstelle
- seinen Versicherungsmakler. Letzte Aktualisierung: 20.07.2021 |
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