Leichtkraftradversicherung Leichtkraftradversicherung Leichtkraftradversicherung Leichtkraftradversicherung Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Leichtkraftradversicherung. Sie suchen eine günstige Leichtkraftradversicherung für ihr Leichtkraftrad ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Leichtkraftradversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Günstige Sondereinstufungen sind in der Leichtkraftradversicherung möglich.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Leichtkraftradversicherungen anbieten.

 

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Leichtkraftradversicherung unterbreiten
 

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Leichtkraftrad-Versicherung

 

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 8 Mio. Euro für Personenschäden.


Folgende Sondereinstufungen in der Leichtkraftrad-Versicherung:

SF-Klasse 3 in der Leichtkraftrad-Versicherung

möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.

SF-Klasse 1/2 in der Leichtkraftrad-Versicherung

ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 1/2 versichert

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch


Wichtige Hinweise zur Leichtkraftradversicherung:

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Leichtkrafträder bis zu einem Neuwert von 20.000,- Euro versichert werden.

  • Übernahme und Weiterführung von Sondereinstufungen ist in den meisten Fällen möglich.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist in der Leichtkraftradversicherung möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist in der Leichtkraftradversicherung möglich.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist in der Leichtkraftradversicherung nicht möglich.

  • Einschluss der Insassenunfallversicherung ist in der Leichtkraftradversicherung nicht möglich.

  • Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist in der Leichtkraftradversicherung nicht möglich.

  • Einschluss des so genannten Rabattretters ist in der Leichtkraftradversicherung nicht möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Leichtkraftradversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Leichtkraftradversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Leichtkraftradversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Zulassung:

Wenn Sie Ihr Leichtkraftrad bei einem Händler kaufen und er Ihr Leichtkraftrad auch anmeldet, benötigt er von Ihnen nur die elektronische Versicherungsbestätigung ( EVB ).

Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Zusammenstoß mit Haarwild

  • Glasbruch

Was ist in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich

  • Unfall

  • mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

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