Kfz-Versicherung Behindertentransport Kfz-Versicherung Schülertransport Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport. Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997 Günstige Sondereinstufungen sind in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Kfz-Versicherungen für den Schülertransport / Behindertentransport anbieten.
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Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport unterbreiten
zum Online-Formular |
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber
dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst
die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die
gegen Sie erhoben werden. |
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Hinweise zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport und den Behindertentransport:
Was ist in der Teilkasko versichert? Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch
Was ist in der Vollkasko versichert? Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch
Hinweis zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Zulassung: Wenn Sie Ihren Pkw bei einem Händler kaufen und er Ihren Pkw auch anmeldet, benötigt er von Ihnen nur die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt. Zahlweise: jährlich - ohne Zuschlag Rechtzeitige Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder
einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz
besteht.
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