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Mietwagenversicherung - Teilkaskoversicherung

Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Mietwagens einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
    Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8
    Versichert sind Schäden die entstehen, wenn durch das Wetterereignis Gegenstände auf oder an den Mietwagen geworfen werden. (z.B. herabstürzende Äste)
    Nicht versichert sind Schäden, die durch dieses Ereignis veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind (plötzliche Lenkbewegung, Vollbremsung etc.)
     

  • Brand und Explosion
    Als Brand gilt Feuer mit Flammenbildung. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand.
     

  • Glasbruch
    Bruchschäden an der Verglasung des Mietwagens
     

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)
    Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter der Mietwagen nicht zum Gebrauch überlassen wird.
    Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, den Mietwagen zu nutzen.
    Nicht als unbefugter Gebrauch gilt, wenn der Täter in irgend einer Form vom Berechtigten beauftragt wird (Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter etc.) oder wenn der Täter in einem näheren Verhältnis zum Berechtigten steht (dessen Arbeitnehmer, Familienangehörige, Haushaltangehörige)
     

  • Zusammenstoß mit Haarwild
    Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Mietwagens mit lebendem Haarwild im Sinne von §2 Abs.1 Nr.1 Bundesjagdgesetzes.
     

Mietwagenversicherung - Vollkaskoversicherung

  • Ereignisse der Teilkasko

sowie zusätzlich

  • Mut- oder böswillige Handlungen Dritter
     

  • Unfall
    Als Unfall gilt ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf den Mietwagen einwirkendes Ereignis.
    Nicht als Unfallschaden gelten Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden (z.B. durch rutschende Ladung, Verschleiß, Bedienfehler oder Überbeanspruchung sowie Schäden ohne Einwirkung von außen beim Abschleppvorgang).
     

Hinweis:
Die Leistungen der Versicherer sind unterschiedlich, es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen! Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Mietwagenversicherung
 

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