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Lkw-Versicherung - Teilkaskoversicherung
Was ist in der Teilkasko versichert?
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder
Verlust des Lkw's einschließlich seiner mitversicherten Teile durch
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8
Versichert sind Schäden die entstehen, wenn durch das Wetterereignis
Gegenstände auf oder an den Lkw geworfen werden. (z.B.
herabstürzende Äste)
Nicht versichert sind Schäden, die durch dieses Ereignis veranlasstes
Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind (plötzliche Lenkbewegung,
Vollbremsung etc.)
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Brand und Explosion
Als Brand gilt Feuer mit Flammenbildung. Schmor- und Sengschäden gelten
nicht als Brand.
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Glasbruch
Bruchschäden an der Verglasung des Lkw's
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Entwendung (Diebstahl, Raub)
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter den Lkw nicht zum
Gebrauch überlassen wird.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise
berechtigt ist, den Lkw zu nutzen.
Nicht als unbefugter Gebrauch gilt, wenn der Täter in irgend einer Form
vom Berechtigten beauftragt wird (Werkstattmitarbeiter,
Hotelangestellter etc.) oder wenn der Täter in einem näheren Verhältnis
zum Berechtigten steht (dessen Arbeitnehmer, Familienangehörige,
Haushaltangehörige)
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Zusammenstoß mit Haarwild
Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Lkw's mit lebendem Haarwild
im Sinne von §2 Abs.1 Nr.1 Bundesjagdgesetzes.
Lkw-Versicherung - Vollkaskoversicherung
sowie zusätzlich
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Mut- oder böswillige Handlungen Dritter
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Unfall
Als Unfall gilt ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf den
Lkw einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschaden gelten Schäden aufgrund eines Brems- oder
Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden (z.B. durch rutschende Ladung,
Verschleiß, Bedienfehler oder Überbeanspruchung sowie Schäden ohne
Einwirkung von außen beim Abschleppvorgang).
Hinweis:
Die Leistungen der Versicherer sind unterschiedlich, es besteht kein Anspruch auf
Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft. |
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