mietwagenversicherungen.de

mietwagenversicherungen.de


Mietwagenversicherung

Taxiversicherung

Quadversicherung

Trikeversicherung

Onlineformular

Faxformular

Infos zu Teilkasko
und Vollkasko

Unterlagen für die Zulassungsstelle

Vordruck B-Tarif

SFR-Übertragung auf anderen VN

SFR-Übertragung bei Betriebsübernahme

Motorradversicherung

Pkw-Versicherung

Lkw-Versicherung

Lieferwagenversicherung

Pkw-Vermietversicherung

Trike-Vermietversicherung

Krad-Vermietversicherung

Trikeversicherung (ohne Vermietung)

In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Trikes bis zu einem Neuwert von 20.000,- Euro versichert werden.

Trikeversicherung

Folgende Sondereinstufungen in der Trikeversicherung:

SF-Klasse 2 in der Trikeversicherung

möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse 2 oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.

SF-Klasse 1/2 in der Trikeversicherung

ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 1/2 versichert

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

Die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen:
100 Mio. Euro maximal für Sachschäden, 8 Mio. Euro maximal für Personenschäden
Das Widerrufsrecht zur Trikeversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice.

Hinweise:
Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

Trikeversicherung
 

Kontakt          Impressum          AGB          Links