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Quadversicherung (ohne Vermietung, keine Buggys & Karts)
In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Quads bis zu einem Neuwert von
20.000,- Euro versichert werden.

Folgende Sondereinstufungen in der Quadversicherung:
SF-Klasse 2 in der Quadversicherung
möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Alle Fahrer sind mindestens
23 Jahre alt
-
Halter und Versicherungsnehmer
sind identisch
-
Auf den Versicherungsnehmer,
den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad
versichert, was mindestens in der SF-Klasse 2 oder besser eingestuft ist
(Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).
Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen
oder Versicherer übertragbar.
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SF-Klasse 1/2 in der Quadversicherung
ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
-
Führerscheinbesitz mindestens
3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island,
Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer,
den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad
in der SF-Klasse 1/2 versichert
-
Halter und Versicherungsnehmer
sind identisch
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Informationen zu Quad und LOF:
Bis 15kW erfolgt die Zulassung beim Straßenverkehrsamt als 4-rädriges Kfz
zur Personenbeförderung (VKP). Ab 15kW erfolgt die Zulassung beim Straßenverkehrsamt
als Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, Geräteträger Ackerschlepper
(LOF).
Quads sind keine Zweiräder, somit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse
B (Klasse3 für PKW) erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb und Fahren auf
öffentlichen Straßen beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung
die Fahrzeuge haben. Am 1. 2.2005 wurde die nationale EU-Führerscheinklasse
S eingeführt, die 16-Jährigen das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50
cm³ erlaubt. Bis 50 cm³ benötigt man ein Moped-Kennzeichen.
Die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen:
100 Mio. Euro maximal für Sachschäden, 8 Mio. Euro maximal für Personenschäden
Das Widerrufsrecht zur Quadversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice.
Hinweise:
Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen
einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln.
Über die Annahme der beantragten Versicherung sowie die Versicherungsprämie
entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.
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