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Motorradversicherung (ohne Vermietung)

In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Motorräder bis zu einem Neuwert von 20.000,- Euro versichert werden.

Motorradversicherung

Folgende Sondereinstufungen in der Kradversicherung:

SF-Klasse 2 in der Kradversicherung

möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse 2 oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.

SF-Klasse 1/2 in der Kradversicherung

ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 1/2 versichert

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

Die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen:
100 Mio. Euro maximal für Sachschäden, 8 Mio. Euro maximal für Personenschäden
Das Widerrufsrecht zur Trikeversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice.

Hinweise:
Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

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