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Motorradversicherung (ohne Vermietung)
In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Motorräder bis zu einem Neuwert von
20.000,- Euro versichert werden.

Folgende Sondereinstufungen in der Kradversicherung:
SF-Klasse 2 in der Kradversicherung
möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Alle Fahrer sind mindestens
23 Jahre alt
-
Halter und Versicherungsnehmer
sind identisch
-
Auf den Versicherungsnehmer,
den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad
versichert, was mindestens in der SF-Klasse 2 oder besser eingestuft ist
(Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).
Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen
oder Versicherer übertragbar.
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SF-Klasse 1/2 in der Kradversicherung
ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
-
Führerscheinbesitz mindestens
3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island,
Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer,
den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad
in der SF-Klasse 1/2 versichert
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Halter und Versicherungsnehmer
sind identisch
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Die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen:
100 Mio. Euro maximal für Sachschäden, 8 Mio. Euro maximal für Personenschäden
Das Widerrufsrecht zur Trikeversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice.
Hinweise:
Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen
einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln.
Über die Annahme der beantragten Versicherung sowie die Versicherungsprämie
entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.
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